Steuertermin im M=E4rz ist der Montag =
12.03.2012
F=E4llig sind dann:
- =
Lohnsteuer f=FCr Februar 2012
- =
Umsatzsteuer Februar bzw. Januar mit =
Dauerfristverl=E4ngerung
- =
Vorauszahlungen zur Einkommensteuer
- =
Vorauszahlungen zur =
K=F6rperschaftsteuer
&=
nbsp;
Wichti=
ge Urteile des BFH:
Die =
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zur Einkommensteuer ist ernstlich =
zweifelhaft.
Einen angenehmen Ausklang des Winters w=FCnscht =
Ihnen
Ihr HWBS-Team