Guten Tag lieber Leser,
der BGH als oberstes deutsches Gericht hat in seiner Entscheidung vom 09.10.2013 nun brandaktuell geklärt, dass Gewährleistungsansprüche bei Photovoltaikanlagen nach 2 und nicht etwa nach 5 Jahren verjähren. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Ablauf dieser 2 Jahre Ihre Anlage insbesondere auf Delaminationen und lückenhafte Frontkontaktierungen hin überprüfen zu lassen. Zögern Sie nicht, hierbei Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir unterstützen Sie sehr gern.
Ihr HWBS-Team in Heidelberg
Mehr als nur Steuerberatung