Steuer­erklärungen

Die Abgabe Ihrer Steuererklärungen muss keine alljährliche Last darstellen. Dazu stehen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger und kompetenter Berater zur Seite. Wir helfen dabei, steuerliche Gestaltungsspielräume optimal auszunutzen, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Dabei übernehmen wir sowohl die Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Körperschaftssteuererklärungen, Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen, usw., deren elektronische Übermittlung an das Finanzamt sowie die anschließende Prüfung der ergehenden Steuerbescheide.

Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, ist es in den meisten Fällen lohnend, eine freiwillige Veranlagung vorzunehmen.

Eine freiwillige Einkommensteuererklärung kann sich insbesondere dann lohnen,

  • wenn Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben;
  • wenn Sie im betreffenden Jahr nur zeitweise gearbeitet haben (z.B. Berufsanfänger, Wiedereinsteiger, usw.);
  • wenn Sie während des Jahres geheiratet haben;
  • wenn Sie während des Jahres stolze Eltern geworden sind;
  • wenn Sie ein Zweitstudium angefangen haben (z.B. Master, Studium nach Berufsausbildung);
  • wenn bei Ihnen Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten angefallen sind (z.B. häusliche Pflege und Betreuung, Gärtner, Maler);
  • wenn bei Ihnen Abgeltungssteuer einbehalten wurde (Steuer, die Banken und Versicherungen von Kapitalerträgen einbehalten);
  • wenn Sie in anderen Einkunftsarten (z.B. Miete und Verpachtung) Verluste erzielt haben;
  • wenn Ihr volljähriges Kind eine Berufsausbildung begonnen und eine auswärtige Wohnung bezogen hat.

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