Guten Tag lieber Leser,

der BFH als oberstes deutsches Steuergericht hat in seiner Entscheidung  vom 14.11.2013 nun endgültig geklärt, dass die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich abzugsfähig sind. Für Detailfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kommen Sie bei Bedarf auf uns zu.

Ihr HWBS-Team in Heidelberg

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