Stichwort: Fahrtenbuch

Das höchste deutsche Steuergericht hat entschieden: Aus dem der Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung zugrunde gelegten Fahrtenbuch muss sich eindeutig der Ort und der besuchte Geschäftspartner ergeben. Im Zweifel ist auch die Straße mit Hausnummer zu erfassen. Damit wurden die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch weiter verschärft.
Damit stellt sich immer mehr die Frage nach Ausweichgestaltungen in der täglichen Steuerberatung.

Nähere Auskünfte zu möglichen Gestaltungen erteilen wir Ihnen gern bei einem gemeinsamen Termin.

Ihr HWBS-Team in Heidelberg