Der BGH hat jüngst einige gängige Klauseln in Lebensversicheruungen für unwirksam erklärt. Dabei geht es um Klauseln zur Verrechnung von  Abschlusskosten, zum sog. Stornoabzug und zu bestimmten Auszahlungsbeschränkungen.

Sollten Sie nähere Informationen wünschen, kommen Sie gern auf uns zu.

Ihr HWBS-Team in Heidelberg