Guten Tag lieber Leser,
das höchste deutsche Finanzgericht hat klargestellt, dass Heimunterbringungskosten, die für die Eltern gezahlt werden, grundsätzlich steuerlich im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abziehbar sind. Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gern auf uns zu.
Ihr HWBS-Team in Heidelberg
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