Guten Tag lieber Leser,

nun ist es auch im rein betrieblichen und freiberuflichen Bereich klar: Fahrten zum Kunden, auch wenn es sich um eine dauerhafte Einrichtung handelt, sind keine Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, sondern voll abziehbare Fahrtkosten, die entweder mit den tatsächlichen Kosten oder aber mit der Pauschale von Euro 0,30 je gefahrenem Kilometer angesetzt werden können.

Sind Sie davon betroffen und haben Sie noch Fragen hierzu, so kommen Sie sehr gern auf uns zu.

Ihr Steuerberater in Heidelberg

das HWBS-Team

Steuerberatung für Sie.