Guten Tag lieber Leser,

bisher vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass bei der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages (IAB) der Steuernachzahlungsbetrag zu verzinsen sei. Dies hat der BFH nun erfreulicherweise gegenteilig entschieden. Da die Angelegenheit nun durch den Bundesfinanzhof abschließend geklärt wird, sollten Sie in vergleichbaren Fällen Einspruch einlegen. Zögern Sie nicht, hierbei Kontakt mit und aufzunehmen. Wir unterstützen Sie sehr gern.

Ihr HWBS-Team in Heidelberg

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