Guten Tag lieber Leser,
der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Kommt Ihr Zug aufgrund höherer Gewalt mehr als 1 Stunde zu spät, so erhalten Sie als Bahnreisender eine Erstattung von mindestens 25% des Ticketpreises. Sollten Sie in einer solchen Situation sein, scheuen Sie sich nicht, Ihr Recht geltend zu machen.
Ihr HWBS-Team in Heidelberg
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