Guten Tag lieber Leser,

der BGH als oberstes deutsches Gericht hat in seiner Entscheidung  vom 28.10.2014 geklärt, dass zu Unrecht von Banken erhobene Gebühren z.B. für Kreditverträge faktisch 10 Jahre zurück gefordert werden können. Das bedeutet für Sie, dass mit einem Antrag auf Erstattung bis zum 31.12.2014 Gebühren bis einschl. das Jahr 2005 betreffend von Ihrem Kreditinstitut zurück zu bezahlen sind. Für Detailfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kommen Sie bei Bedarf auf uns zu.

Ihr HWBS-Team in Heidelberg

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