Guten Tag lieber Leser,

einige gesetzliche Krankenkassen sind dazu übergegangen, ihren Versicherten am Ende eines Versicherungsjahres Bonuszahlungen zu gewähren. Es war fraglich, inwieweit diese Zahlungen den steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben mindern. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, kam das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 28.04.2015 zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist. Gegen das Urteil hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt. Wir verfolgen die Angelegenheit aufmerksam für Sie weiter.

Ihr HWBS-Team in Heidelberg

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