Guten Tag lieber Leser,

wie jedes Jahr, steigen die Beitragsbemessungsgrenzen zur gesetzlichen Sozialversicherung an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland angepasst.

Die Bundesregierung hat folgende monatliche Werte, gültig ab 01.01.2017, beschlossen und veröffentlicht:

– in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Euro 6.350

– in der Kranken- und Pflegeversicherung: Euro 4.800

Über die Beitragsbemessungsgrenzen werden unter Anwendung der entsprechenden Beitragssätze die jeweiligen Höchstbeiträge zu den Sozialkassen berechnet.

Ihr HWBS-Team in Heidelberg

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