Guten Tag lieber Leser,

Verbraucher können zu Unrecht gezahlte Darlehensgebühren, die Bausparkassen in den Jahren 2013-2016 verlant haben nebst Zinsen zurückfordern. Dies hat kürzlich der BGH als höchster deutscher Gerichtshof entschieden.

Bitte beachten Sie, dass zum Ende des Jahres die in 2013 gezahlten Gebühren verjähren. Es ist daher Eile geboten.

Bei Fragen hierzu unterstützen wir Sie gern.

Ihr Team der HWBS

Steuerberatung in Heidelberg